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15. Juli 2008

Imbiss-Stand wird welterbeverträglich gestaltet

Für einige Aufregung sorgte in den letzten Tagen die Außenansicht und Gestaltung eines mit Einvernehmen der Stadt St. Goar durch die Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises rechtmäßig genehmigten Imbissstandes in den Rheinanlagen an der B 9. Genehmigungsrechtlich beurteilt sich die Anlage nach § 34 Abs. 1 des Baugesetzbuches, wonach bauliche Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ohne Bebauungsplan zulässig sind. Eine Gestaltungssatzung besteht seitens der Stadt St. Goar für diesen Bereich lediglich im Hinblick auf die Errichtung von Werbeanlagen.

Nachdem die Gestaltung der Gesamtanlage und die Farbgebung für einige Irritationen bei Stadtbürgermeister Walter Mallmann und Verbandsbürgermeister Thomas Bungert gesorgt hatten, wurde auf Initiative der beiden Bürgermeister im Einverständnis mit der Eigentümerin, den genehmigenden Behörden und dem Zweckverband Welterbe Oberes Mittelrheintal unverzüglich ein runder Tisch einberufen, um das Vorhaben ähnlich dem bereits vorhandenen Imbiss an der Einfahrt der Stadt St. Goar von Oberwesel kommend, welterbeverträglich zu gestalten. Der jetzige Zustand ist lediglich als vorläufig zu bezeichnen und die Eigentümerin hat bereits signalisiert, dass sie bereit ist eine entsprechende Umgestaltung vorzunehmen.