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29. Mai 2005

Behindertenparkplätze werden missbräuchlich benutzt

Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass die Behindertenparkplätze denjenigen Menschen vorbehalten sind, die außergewöhnlich gehbehindert sind und sich dauerhaft nur mit fremder Hilfe fortbewegen können. Mehrfach wurde in letzter Zeit von außergewöhnlich gehbehinderten Menschen Klage geführt, dass die ausschließlich nur für sie vorgehaltenen Parkplätze missbräuchlich genutzt und ihnen dadurch nicht zur Verfügung stehen. Unsere Kontrollen haben das bestätigt. Es geht nicht an, dass beispielsweise Behindertenausweise Verstorbener mit dem Merkzeichen „aG“ nachträglich von deren Angehörigen missbräuchlich genutzt werden. Die missbräuchliche Nutzung eines Behindertenparkplatzes ist kein Kavaliersdelikt und wird entsprechend geahndet.

Walter Mallmann, Stadtbürgermeister