27. Januar 2005
Stadtrat St. Goar beschließt den Haushalt 2005
Unter dem Vorsitz von Stadtbürgermeister Walter Mallmann hat der Stadtrat St. Goar in seiner jüngsten Sitzung am 26.01.2005 den Haushalt für das Jahr 2005 einstimmig beschlossen.
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2005 schließt im Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen mit 2.852.890 € ab.
Zum Ausgleich des Verwaltungshaushaltes ist eine Zuführung aus dem Vermögenshaushalt in Höhe von 36.360 € erforderlich. Der Verwaltungshaushalt des Jahres 2005 weist keine „freie Finanzspitze“ aus. Die Gründe hierfür sind vielfältiger Natur, wobei die sich reduzierenden Einnahmen aus den Schlüsselzuweisungen sowie aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, auf welche die Stadt St. Goar keinen unmittelbaren Einfluss hat, besonders hervorzuheben sind.
In erster Linie hat die Stadt St. Goar jedoch eine deutlich höhere Umlagenbelastung (Verbandsgemeinde- und Kreisumlage) als in den vergangenen Jahren zu tragen. Ursächlich hierfür ist zunächst die als Berechnungsgrundlage zugrunde liegende erhöhte Steuerkraft der Stadt St. Goar aus den Quartalen IV/2003 sowie I -III/2004. Des Weiteren wurden die Hebesätze bei der Verbandsgemeinde und dem Rhein-Hunsrück-Kreis erhöht.
Erschwerend kommt hinzu, dass die Gewerbesteuereinnahmen des Haushaltsjahres 2005 (442.000 €) voraussichtlich deutlich niedriger ausfallen werden als im Vorjahr (603.800 €).
Die Realsteuerhebesätze der Grundsteuer A (400 %) und B (350 %) sowie der Gewerbesteuer (360 %) wurden unverändert belassen.
Die Eintrittsgelder zum Besuch der Burgruine Rheinfels wurden – entsprechend dem vorläufigen Rechnungsergebnis 2004 – mit 215.000 € veranschlagt.
Der Kostenbeitrag der Stadt St. Goar für die Entwässerung der gemeindeeigenen Straßen in die Entwässerungsanlage der Verbandsgemeindewerke St. Goar-Oberwesel steigt 2005 aufgrund einer Neukalkulation der Entgelte um rd. 7.650 €.
Eine Veranschlagung der „Hilfe zum Lebensunterhalt“ erfolgt aufgrund neuer gesetzlicher Bestimmungen (Hartz IV) nicht mehr unmittelbar. Ab dem Jahr 2005 wird die Verbandsgemeinde (an Stelle der Stadt) dem Landkreis 25 v.H. seiner Aufwendungen erstatten. Die Erstattungskosten der Verbandsgemeinde finanzieren sich über eine höhere Verbandsgemeindeumlage.
Die Forstwirtschaftspläne für das Forstwirtschaftsjahr 2005 weisen ein deutliches Plus in Höhe von 14.650 € aus. Ursächlich hierfür ist eine nachträgliche Änderung der Forstwirtschaftspläne 2005. Einnahmen aus Holzverkäufen, welche 2004 nicht mehr kassenwirksam realisiert werden konnten, werden in Höhe von 12.500 € zusätzlich im Haushaltsjahr 2005 veranschlagt. Des Weiteren hat sich die zu zahlende Umlage an den Forstzweckverband St. Goar-Oberwesel um 2.000 € reduziert.
Positiv entwickeln sich die Zinsen gegenüber dem Vorjahr mit rd. 11.840 € weniger Belastungen im Unterabschnitt 910.
Das Gesamtvolumen des Vermögenshaushaltes beträgt in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen 1.051.680 €.
Für die im Jahr 2004 erfolgte Sanierung und den Umbau der Grundschule St. Goar wurden 2004 Haushaltsmittel in Höhe von 634.950 € veranschlagt. Der Ausgabebedarf beläuft sich nach derzeitigem Kenntnisstand auf 648.000 €. Die Ausgaben in Höhe von 13.050 € werden im Haushaltsjahr 2005 veranschlagt, weil diese Kosten erst 2005 kassenwirksam werden. Den bauausführenden Firmen stehen nach VOB bestimmte Fristen zur Erstellung der Schlussrechnungen zu.
Landeszuwendungen für die Rheinfels-Schule wurden laut Bescheid vom 21.07.2003 in Höhe von 315.000 € bewilligt, von welchen 215.000 € bereits im Haushaltsjahr 2004 eingegangen sind. 100.000 € wurden vom Land für das Haushaltsjahr 2005 bereitgestellt. Des Weiteren wurde zusätzlich eine Förderung der Treppensanierung zugesagt. Eine Förderung von 26.960 € (Land 60 % / Kreis 10 %) wurde zusätzlich in den Etat eingestellt.
Für die Sanierung der nördlichen Escarpenmauer entlang des Naturlehrpfades wurden Kosten in Höhe von 225.510 € ermittelt. Neben der Sanierung der Escarpenmauer soll noch der Treppenaufgang oberhalb der Schutzhütte sowie der Mauerzahn hinter der Schutzhütte in einer Sanierungsmaßnahme zusammengefasst werden. Fördergelder wurden beim Land Rheinland-Pfalz (aus Mitteln des Investitionsstockes
2005 sowie aus Mitteln des Landesamtes für Denkmalpflege) und beim Rhein-Hunsrück-Kreis beantragt.
Eine Sanierung der Stützmauern des Alexanderplatzes auf Burg Rheinfels schlägt mit 82.500 € zu Buche und soll bei entsprechender Förderung realisiert werden.
Der Rheinfelspfad II, 2. Bauabschnitt „Landgräfin Anna-Elisabeth-Weg“ wird mit einem Ausgabenvolumen von 56.000 € in den Etat eingestellt. Hierbei ist eine Komplettierung des Rheinfelspfades II und damit des Gesamtprojektes Rheinfelspfad I,II und III, insbesondere Sanierung Tusculum und Beschilderung vorgesehen. Mit einer 60 %igen Förderung wird gerechnet.
Planungskosten für den Umbau / die Sanierung der Rheinfelshalle werden mit 37.800 € veranschlagt. Hierbei sind die Leistungsphasen bis zur Entwurfsplanung berücksichtigt. Mit einer Förderfähigkeit aus Mitteln der Stadtsanierung (66,67 %) wird gerechnet.
Für den Ausbau von Gemeindestraßen in St. Goar-Biebernheim werden 377.550 € veranschlagt. Von dem verbleibenden, beitragsfähigen Aufwand in Höhe von 365.750 € ist eine Beitragserhebung von 65 v.H. für den Ausbau von Verkehrsanlagen der Stadt St. Goar vorgesehen. Bezüglich des 35 %igen Gemeindeanteiles in Höhe von 128.010 € wurde ein Antrag auf Förderung aus Mitteln des Investitionsstockes 2005 gestellt.
Aus dem Verkauf von Grundstücken wurden Einnahmen in Höhe von 50.000 € veranschlagt, von welchen rd. 32.500 € durch einen bereits geschlossenen Kaufvertrag fällig werden.
Ein Kreditbedarf für das Haushaltsjahr 2005 ergibt sich nicht.
Die ordentlichen Tilgungen belaufen sich auf 213.910 €. Die Schulden der Stadt St. Goar werden somit auch im Haushaltsjahr 2005 nochmals deutlich reduziert.
Verpflichtungsermächtigungen wurden keine veranschlagt.
Abschließend einigte sich der Stadtrat darauf, dass die bisher nicht veranschlagte Sanierung der Eingangstreppe des Backhauses in St. Goar-Biebernheim (ca. 20.300 €) oberste Priorität genießen soll, sobald die entsprechenden finanziellen Spielräume 2005 gegeben sind. Eine Mittelbereitstellung würde dann im Rahmen einer Nachtragshaushaltssatzung 2005 erfolgen.






